Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst in der Verwaltung

In Deutschland sind die Gehälter der Angestellten im öffentlichen Dienst durch ein Tarifsystem festgelegt, das von Bundes- und Länderebenen verhandelt wird. Die Beamtengehälter – als „Bezüge“ bezeichnet – sind hingegen gesetzlich geregelt. Die Höhe der Gehaltszahlungen hängt vom Beschäftigungsstatus (Beamte oder Angestellte), der Besoldungs- oder Entgeltgruppe, der Funktionsstufe und der Berufserfahrung ab. Auch der Dienstgrad ist für Beamte relevant. Zulagen können das Einkommen zusätzlich anheben.
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Entgeltgruppen

In die Gehaltstabelle TVöD-V, die identisch mit der Tabelle TVöD VKA ist, werden im öffentlichen Dienst Beschäftigte in der Verwaltung eingestuft. Die Tabelle umfasst 15 Entgeltgruppen mit jeweils 6 Stufen, ausgenommen Entgeltgruppen 1 und E 15Ü.

 

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

-

6.752,60 €

7.462,01 €

8.134,09 €

8.582,18 €

8.686,69 €

5.504,- €

5.863,92 €

6.265,40 €

6.813,49 €

7.377,29 €

7.748,20 €

5.003,84 €

5.329,75 €

5.755,37 €

6.227,68 €

6.754,16 €

7.132,13 €

4.628,76 €

4.985,95 €

5.392,57 €

5.834,04 €

6.353,53 €

6.635,44 €

4.170,32 €

4.581,34 €

5.061,67 €

5.594,63 €

6.220,01 €

6.516,74 €

4.032,38 €

4.410,41 €

4.765,62 €

5.151,01 €

5.678,44 €

5.975,19 €

3.895,33 €

4.191,53 €

4.528,25 €

4.893,44 €

5.300,10 €

5.433,63 €

3.787,84 €

4.052,08 €

4.339,43 €

4.649,06 €

4.981,91 €

5.220,52 €

3.566,89 €

3.814,56 €

3.969,97 €

4.429,89 €

4.702,42 €

5.018,11 €

3.448,96 €

3.662,32 €

3.869,96 €

4.331,88 €

4.436,39 €

4.703,23 €

3.281,44 €

3.486,59 €

3.628,68 €

3.770,54 €

3.922,69 €

3.995,85 €

3.095,23 €

3.331,58 €

3.472,38 €

3.614,47 €

3.748,49 €

3.820,45 €

3.042,04 €

3.236,55 €

3.372,94 €

3.507,92 €

3.640,49 €

3.708,02 €

2.928,99 €

3.117,67 €

3.245,11 €

3.380,06 €

3.505,47 €

3.570,28 €

2.802,62 €

2.993,55 €

3.153,75 €

3.253,48 €

3.353,20 €

3.411,60 €

2.762,69 €

2.968,02 €

3.017,99 €

3.132,21 €

3.217,92 €

3.296,43 €

2.601,60 €

2.835,82 €

2.921,62 €

3.036,03 €

3.114,63 €

3.229,97 €

2.582,16 €

2.784,28 €

2.834,67 €

2.906,58 €

3.064,63 €

3.229,97 €

-2.355,52 €2.388,86 €2.430,55 €2.469,42 €2.569,47 €

 

Entgeltstufen

In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, wie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), wird die Bezahlung durch Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen geregelt. Diese Stufen berücksichtigen in der Regel sowohl die Berufserfahrung als auch die Dauer der Beschäftigung in einer bestimmten Entgeltgruppe. Hier ist eine vereinfachte Darstellung der Stufenstruktur:

StufeBeschreibung
Stufe 1Einstiegsstufe für neue Beschäftigte ohne vorherige Berufserfahrung in der entsprechenden Entgeltgruppe.
Stufe 2Nach einer bestimmten Dauer in Stufe 1, meist nach einem Jahr, erfolgt automatisch der Aufstieg in Stufe 2.
Stufe 3Erreicht nach weiteren Jahren der Berufserfahrung in der Entgeltgruppe 2. Die genaue Dauer variiert je nach Tarifvertrag.
Stufe 4Setzt mehrjährige Berufserfahrung in der Entgeltgruppe 3 voraus. Der Aufstieg erfolgt nach dem Erreichen der erforderlichen Jahre in Stufe 3.
Stufe 5Für Beschäftigte mit langjähriger Berufserfahrung (10 Jahre).
Stufe 6Höchste Stufe, erfordert 15 Jahre Berufserfahrung und ist nur in Entgeltgruppen E1-E8 vorhanden.

Mitarbeitende verbleiben normalerweise in der Entgeltgruppe, die ihnen zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses zugewiesen wurde. Sollten sich jedoch die Aufgaben ändern, beispielsweise durch die Übernahme von Personalverantwortung, kann eine Umgruppierung in eine höhere Entgeltgruppe erfolgen. Dieser Schritt erfolgt nicht automatisch und muss aktiv beantragt werden. Eine Höhergruppierung geht dabei häufig mit einer Rückstufung um eine Erfahrungsstufe einher, sodass man beispielsweise von Stufe 4 in Entgeltgruppe 13 auf Stufe 3 in Entgeltgruppe 14 wechselt.

 

Urlaub

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit, die auf fünf Tage verteilt ist, beträgt der jährliche Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage. Wird die Arbeitszeit anders verteilt, passt sich der Urlaubsanspruch entsprechend an. Beschäftigte im Schichtdienst erhalten zusätzlich eine Erhöhung des Urlaubsanspruchs.

 

Wochenarbeitszeit

Die reguläre Arbeitszeit für Bundesbeschäftigte beträgt im Tarifgebiet West durchschnittlich 39 Stunden pro Woche und im Tarifgebiet Ost 40 Stunden pro Woche, wobei Pausen nicht zur Arbeitszeit zählen.

 

Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung)

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Diese richtet Sich nach der Entgeltgruppe und beträgt:
 

  • Entgeltgruppen 1 bis 8: 79,51 % des monatlichen Entgelts
  • Entgeltgruppen 9a bis 12: 70,28 % des monatlichen Entgelts
  • Entgeltgruppen 13 bis 15: 51,78 % des monatlichen Entgelts