Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst in Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Für Angestellte im öffentlichen Dienst in Deutschland gilt ein Tarifvertragssystem, das auf Bundes- und Landesebene festgelegt wird. Die „Bezüge“ der Beamten hingegen sind durch gesetzliche Regelungen festgeschrieben. Die Höhe des Gehalts wird durch Faktoren wie das Arbeitsverhältnis, die Entgelt- oder Besoldungsgruppe, die Funktionsstufe und Berufserfahrung bestimmt; bei Beamten spielt auch der Dienstgrad eine Rolle. Zulagen können das Einkommen erhöhen.
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Entgeltgruppen

TVöD-BT-B steht als Abkürzung für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen. 
Zu beachten ist, dass für den Sozial- und Erziehungsdienst eigene Tabellen existieren, die im TVöD SuE geregelt sind. 
Das Gehalt für Pflegekräfte für den kommunalen Bereich ist nachfolgend in den Tabellen dargestellt. Es wird die Standard-Tabelle VKA angewandt.

 

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

-

6.752,60 €

7.462,01 €

8.134,09 €

8.582,18 €

8.686,69 €

5.504,- €

5.863,92 €

6.265,40 €

6.813,49 €

7.377,29 €

7.748,20 €

5.003,84 €

5.329,75 €

5.755,37 €

6.227,68 €

6.754,16 €

7.132,13 €

4.628,76 €

4.985,95 €

5.392,57 €

5.834,04 €

6.353,53 €

6.635,44 €

4.170,32 €

4.581,34 €

5.061,67 €

5.594,63 €

6.220,01 €

6.516,74 €

4.032,38 €

4.410,41 €

4.765,62 €

5.151,01 €

5.678,44 €

5.975,19 €

3.895,33 €

4.191,53 €

4.528,25 €

4.893,44 €

5.300,10 €

5.433,63 €

3.787,84 €

4.052,08 €

4.339,43 €

4.649,06 €

4.981,91 €

5.220,52 €

3.566,89 €

3.814,56 €

3.969,97 €

4.429,89 €

4.702,42 €

5.018,11 €

3.448,96 €

3.662,32 €

3.869,96 €

4.331,88 €

4.436,39 €

4.703,23 €

3.281,44 €

3.486,59 €

3.628,68 €

3.770,54 €

3.922,69 €

3.995,85 €

3.095,23 €

3.331,58 €

3.472,38 €

3.614,47 €

3.748,49 €

3.820,45 €

3.042,04 €

3.236,55 €

3.372,94 €

3.507,92 €

3.640,49 €

3.708,02 €

2.928,99 €

3.117,67 €

3.245,11 €

3.380,06 €

3.505,47 €

3.570,28 €

2.802,62 €

2.993,55 €

3.153,75 €

3.253,48 €

3.353,20 €

3.411,60 €

2.762,69 €

2.968,02 €

3.017,99 €

3.132,21 €

3.217,92 €

3.296,43 €

2.601,60 €

2.835,82 €

2.921,62 €

3.036,03 €

3.114,63 €

3.229,97 €

2.582,16 €

2.784,28 €

2.834,67 €

2.906,58 €

3.064,63 €

3.229,97 €

-2.355,52 €2.388,86 €2.430,55 €2.469,42 €2.569,47 €

 

Entgeltstufen

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, wie der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), regeln die Vergütung sowohl durch Entgeltgruppen als auch durch Erfahrungsstufen. Diese Stufen berücksichtigen in der Regel die Berufserfahrung sowie die Dauer der Beschäftigung in einer bestimmten Entgeltgruppe. Hier ist eine vereinfachte Darstellung der Stufenstruktur:

StufeBeschreibung
Stufe 1Einstiegsstufe für neue Beschäftigte ohne vorherige Berufserfahrung in der entsprechenden Entgeltgruppe.
Stufe 2Nach einer bestimmten Dauer in Stufe 1, meist nach einem Jahr, erfolgt automatisch der Aufstieg in Stufe 2.
Stufe 3Erreicht nach weiteren Jahren der Berufserfahrung in der Entgeltgruppe 2. Die genaue Dauer variiert je nach Tarifvertrag.
Stufe 4Setzt mehrjährige Berufserfahrung in der Entgeltgruppe 3 voraus. Der Aufstieg erfolgt nach dem Erreichen der erforderlichen Jahre in Stufe 3.
Stufe 5Für Beschäftigte mit langjähriger Berufserfahrung (10 Jahre).
Stufe 6Höchste Stufe, erfordert 15 Jahre Berufserfahrung und ist nur in Entgeltgruppen E1-E8 vorhanden.

Mitarbeitende bleiben in der Regel in der Entgeltgruppe, in die sie zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses eingestuft wurden. Bei einer Veränderung der Aufgaben, etwa durch die Übernahme von Personalverantwortung, kann jedoch eine Umgruppierung in eine höhere Entgeltgruppe erfolgen. Dieser Prozess erfolgt nicht automatisch und muss von den Beschäftigten selbst initiiert werden. Eine Höhergruppierung führt häufig zu einer Rückstufung um eine Erfahrungsstufe, etwa von Stufe 4 in Entgeltgruppe 13 auf Stufe 3 in Entgeltgruppe 14.

 

Urlaub

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit, die auf fünf Tage verteilt ist, beträgt der jährliche Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage. Wird die Arbeitszeit auf mehr oder weniger Tage verteilt, wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst. Beschäftigte im Schichtdienst erhalten einen zusätzlichen Urlaubsanspruch.

 

Wochenarbeitszeit

Die reguläre Arbeitszeit beträgt für Beschäftigte des Bundes im Tarifgebiet West 39 Stunden pro Woche und im Tarifgebiet Ost 40 Stunden pro Woche, wobei Pausen nicht zur Arbeitszeit zählen.

 

Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung)

Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe:

  • Entgeltgruppen 1 bis 8: 79,51 % des monatlichen Entgelts
  • Entgeltgruppen 9a bis 12: 70,28 % des monatlichen Entgelts
  • Entgeltgruppen 13 bis 15: 51,78 % des monatlichen Entgelts