Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst im Bereich Entsorgung

Die Vergütung von Angestellten im öffentlichen Dienst Deutschlands erfolgt über ein Tarifvertragssystem, das auf Bundes- und Länderebene beschlossen wird. Beamtengehälter hingegen sind gesetzlich festgelegt und werden als "Bezüge" bezeichnet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses (Beamte oder Angestellte), der zugehörigen Besoldungs- oder Entgeltgruppe, der Funktionsstufe sowie Berufserfahrung und Dienstgrad bei Beamten. Zulagen können das tatsächliche Einkommen zusätzlich anheben.
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Entgeltgruppen

Die Tabelle TVöD-E ist für die Beschäftigten der Entsorgung im öffentlichen Dienst vorgesehen. Sie ist identisch mit der Gehaltstabelle für die Kommunen (TVöD VKA), weshalb diese auch zur Anwendung kommt.

 

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

0,- €

6.752,60 €

7.462,01 €

8.134,09 €

8.582,18 €

8.686,69 €

5.504,- €

5.863,92 €

6.265,40 €

6.813,49 €

7.377,29 €

7.748,20 €

5.003,84 €

5.329,75 €

5.755,37 €

6.227,68 €

6.754,16 €

7.132,13 €

4.628,76 €

4.985,95 €

5.392,57 €

5.834,04 €

6.353,53 €

6.635,44 €

4.170,32 €

4.581,34 €

5.061,67 €

5.594,63 €

6.220,01 €

6.516,74 €

4.032,38 €

4.410,41 €

4.765,62 €

5.151,01 €

5.678,44 €

5.975,19 €

3.895,33 €

4.191,53 €

4.528,25 €

4.893,44 €

5.300,10 €

5.433,63 €

3.787,84 €

4.052,08 €

4.339,43 €

4.649,06 €

4.981,91 €

5.220,52 €

3.566,89 €

3.814,56 €

3.969,97 €

4.429,89 €

4.702,42 €

5.018,11 €

3.448,96 €

3.662,32 €

3.869,96 €

4.331,88 €

4.436,39 €

4.703,23 €

3.281,44 €

3.486,59 €

3.628,68 €

3.770,54 €

3.922,69 €

3.995,85 €

3.095,23 €

3.331,58 €

3.472,38 €

3.614,47 €

3.748,49 €

3.820,45 €

3.042,04 €

3.236,55 €

3.372,94 €

3.507,92 €

3.640,49 €

3.708,02 €

2.928,99 €

3.117,67 €

3.245,11 €

3.380,06 €

3.505,47 €

3.570,28 €

2.802,62 €

2.993,55 €

3.153,75 €

3.253,48 €

3.353,20 €

3.411,60 €

2.762,69 €

2.968,02 €

3.017,99 €

3.132,21 €

3.217,92 €

3.296,43 €

2.601,60 €

2.835,82 €

2.921,62 €

3.036,03 €

3.114,63 €

3.229,97 €

2.582,16 €

2.784,28 €

2.834,67 €

2.906,58 €

3.064,63 €

3.229,97 €

0,- €2.355,52 €2.388,86 €2.430,55 €2.469,42 €2.569,47 €

 

Entgeltstufen

In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, wie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), wird die Bezahlung sowohl durch Entgeltgruppen als auch durch Erfahrungsstufen bestimmt. Diese Stufen berücksichtigen in der Regel die Berufserfahrung sowie die Dauer der Tätigkeit in einer bestimmten Entgeltgruppe. Hier ist eine vereinfachte Darstellung der Stufenstruktur:

StufeBeschreibung
Stufe 1Einstiegsstufe für neue Beschäftigte ohne vorherige Berufserfahrung in der entsprechenden Entgeltgruppe.
Stufe 2Nach einer bestimmten Dauer in Stufe 1, meist nach einem Jahr, erfolgt automatisch der Aufstieg in Stufe 2.
Stufe 3Erreicht nach weiteren Jahren der Berufserfahrung in der Entgeltgruppe 2. Die genaue Dauer variiert je nach Tarifvertrag.
Stufe 4Setzt mehrjährige Berufserfahrung in der Entgeltgruppe 3 voraus. Der Aufstieg erfolgt nach dem Erreichen der erforderlichen Jahre in Stufe 3.
Stufe 5Für Beschäftigte mit langjähriger Berufserfahrung (10 Jahre).
Stufe 6Höchste Stufe, erfordert 15 Jahre Berufserfahrung und ist nur in Entgeltgruppen E1-E8 vorhanden.

Mitarbeitende bleiben in der Regel in der Entgeltgruppe, in die sie bei Beginn ihres Arbeitsverhältnisses eingestuft wurden. Sollte es jedoch zu einer Änderung der Aufgaben kommen, beispielsweise durch die Übernahme von Personalverantwortung, ist eine Umgruppierung möglich. Diese erfolgt allerdings nicht automatisch und muss von den Beschäftigten selbst beantragt werden. Eine Höhergruppierung führt in der Regel zu einer Rückstufung um eine Erfahrungsstufe. So könnte man beispielsweise von Stufe 4 in Entgeltgruppe 13 auf Stufe 3 in Entgeltgruppe 14 wechseln.

 

Urlaub

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit, die auf fünf Tage verteilt ist, haben Beschäftigte einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Jahr. Sollte die Arbeitszeit auf mehr oder weniger Tage verteilt werden, passt sich der Urlaubsanspruch entsprechend an. Beschäftigte im Schichtdienst erhalten einen zusätzlichen Urlaubsanspruch.

 

Wochenarbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen für die Beschäftigten des Bundes durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich im Tarifgebiet West und 40 Stunden wöchentlich im Tarifgebiet Ost .

 

Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung)

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Diese richtet Sich nach der Entgeltgruppe und beträgt:
 

  • Entgeltgruppen 1 bis 8: 79,51 % des monatlichen Entgelts
  • Entgeltgruppen 9a bis 12: 70,28 % des monatlichen Entgelts
  • Entgeltgruppen 13 bis 15: 51,78 % des monatlichen Entgelts