Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst beim Bund

Die Gehälter für Angestellte im öffentlichen Dienst in Deutschland werden durch ein tarifvertragliches System geregelt, das auf Bundes- und Landesebene vereinbart wird. Die Bezüge (so nennt man das "Gehalt" von Beamten in Deutschland) sind dagegen gesetzlich geregelt. Die Höhe der Gehaltszahlungen hängt dabei von zahlreichen Faktoren wie der Art des Arbeitsverhältnisses (Beamte oder Angestellte), der jeweiligen Besoldungs- oder Entgeltgruppe, der Funktionsstufe, der jeweiligen Berufserfahrung und dem Dienstgrad (bei Beamten) ab. Zudem können Zulagen das tatsächliche Einkommen weiter erhöhen.
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Entgeltgruppen

Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden einer Entgeltgruppe (EG) zugeordnet. Die Eingruppierung richtet sich nach der Qualifikation für die Tätigkeit. Jede Entgeltgruppe setzt eine bestimmte Ausbildung, Erfahrung oder Qualifikation voraus. Je höher die Nummer, desto höher die erforderliche Qualifikation.

 

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

6.670,43 €

7.379,87 €

8.051,94 €

8.500,01 €

8.604,56 €

-

5.504,- €

5.863,92 €

6.265,40 €

6.813,49 €

7.377,29 €

7.748,20 €

5.003,84 €

5.329,75 €

5.755,37 €

6.227,68 €

6.754,16 €

7.132,13 €

4.628,76 €

4.985,95 €

5.392,57 €

5.834,04 €

6.353,53 €

6.635,44 €

4.170,32 €

4.581,34 €

5.061,67 €

5.594,63 €

6.220,01 €

6.516,74 €

4.032,38 €

4.410,41 €

4.765,62 €

5.151,01 €

5.678,44 €

5.975,19 €

3.895,33 €

4.191,53 €

4.528,25 €

4.893,44 €

5.300,10 €

5.433,63 €

3.757,21 €

4.013,80 €

4.334,08 €

4.683,04 €

5.061,38 €

5.182,84 €

3.619,09 €

3.736,32 €

4.029,91 €

4.352,06 €

4.706,63 €

5.003,35 €

3.480,97 €

3.699,68 €

3.759,84 €

3.963,16 €

4.335,69 €

4.483,10 €

3.281,44 €

3.486,59 €

3.628,68 €

3.770,54 €

3.922,69 €

3.995,85 €

3.095,23 €

3.331,58 €

3.472,38 €

3.614,47 €

3.748,49 €

3.820,45 €

3.042,04 €

3.236,55 €

3.372,94 €

3.507,92 €

3.640,49 €

3.708,02 €

2.928,99 €

3.117,67 €

3.245,11 €

3.380,06 €

3.505,47 €

3.570,28 €

2.802,62 €

2.993,55 €

3.153,75 €

3.253,48 €

3.353,20 €

3.411,60 €

2.762,69 €

2.968,02 €

3.017,99 €

3.132,21 €

3.217,92 €

3.296,43 €

2.601,60 €

2.835,82 €

2.921,62 €

3.036,03 €

3.114,63 €

3.229,97 €

2.582,16 €

2.784,28 €

2.834,67 €

2.906,58 €

3.064,63 €

3.229,97 €

-

2.355,52 €

2.388,86 €

2.430,55 €

2.469,42 €

2.569,47 €

 

Beliebte Arbeitgeber

Hambacher Schloß

Max-Planck-Gesellschaft

Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.

Institut für Weltwirtschaft

Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin

Klosterstift St. Marienthal

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Deutsche Rentenversicherung Bund

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Seite drucken

AOK-Bundesverband eGbR

Bundespolizei

Generalzolldirektion

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK

 

Entgeltstufen

In Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, wie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), wird die Vergütung nicht nur nach Entgeltgruppen, sondern auch nach Erfahrungsstufen geregelt. Diese Stufen spiegeln in der Regel die Berufserfahrung und die Dauer der Beschäftigung in einer bestimmten Entgeltgruppe wider. Hier ist eine vereinfachte Darstellung der Stufenstruktur:

StufeBeschreibung
Stufe 1Einstiegsstufe für neue Beschäftigte ohne vorherige Berufserfahrung in der entsprechenden Entgeltgruppe.
Stufe 2Nach einer bestimmten Dauer in Stufe 1, meist nach einem Jahr, erfolgt automatisch der Aufstieg in Stufe 2.
Stufe 3Erreicht nach weiteren Jahren der Berufserfahrung in der Entgeltgruppe 2. Die genaue Dauer variiert je nach Tarifvertrag.
Stufe 4Setzt mehrjährige Berufserfahrung in der Entgeltgruppe 3 voraus. Der Aufstieg erfolgt nach dem Erreichen der erforderlichen Jahre in Stufe 3.
Stufe 5Für Beschäftigte mit langjähriger Berufserfahrung (10 Jahre).
Stufe 6Höchste Stufe, erfordert 15 Jahre Berufserfahrung und ist nur in Entgeltgruppen E1-E8 vorhanden.

Normalerweise bleibt man zwar in der Entgeltgruppe, der man zu Beginn des Arbeitsverhältnisses zugeteilt wird. Wenn sich die Aufgaben ändern, zum Beispiel indem man Personalverantwortung übernimmt, ist eine Umgruppierung aber möglich. Dies ist kein Automatismus, sondern sollte selbstständig eingefordert werden. Eine Höhergruppierung in die nächste Entgeltgruppe geht meist mit einer Rückstufung um eine Stufe einher. Man gelangt also zum Beispiel von 13-4 auf 14-3.

 

Urlaub

Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Im Falle von Schichtarbeit erhöht sich der Urlaubsanspruch.

 

Wochenarbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen für die Beschäftigten des Bundes durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich.

 

Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung)

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Diese richtet Sich nach der Entgeltgruppe und beträgt in den Gruppen 1 bis 8 neunzig Prozent, in den Gruppen 9a bis 12 achtzig Prozent, und in den Gruppen 13 bis 15 sechzig Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens der Monate Juli, August und September.