Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Autobahn

In Deutschland wird die Vergütung für Angestellte im öffentlichen Dienst durch Tarifverträge geregelt, die auf Landes- und Bundesebene beschlossen werden. Beamtenbezüge, auch als „Gehalt“ bezeichnet, sind gesetzlich festgelegt. Die Gehaltshöhe richtet sich nach Arbeitsverhältnis, Entgelt- oder Besoldungsgruppe, Funktionsstufe, Berufserfahrung und Dienstgrad (bei Beamten). Verschiedene Zulagen können das Einkommen weiter erhöhen.
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Entgeltgruppen

Der Tarifvertrag TV-Autobahn gilt für Beschäftigte der Autobahn GmbH des Bundes.

 

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

6.670,43 €

7.379,87 €

8.051,94 €

8.500,01 €

8.604,56 €

-

5.504,- €

5.863,92 €

6.265,40 €

6.813,49 €

7.377,29 €

7.748,20 €

5.003,84 €

5.329,75 €

5.755,37 €

6.227,68 €

6.754,16 €

7.132,13 €

4.628,76 €

4.985,95 €

5.392,57 €

5.834,04 €

6.353,53 €

6.635,44 €

4.170,32 €

4.581,34 €

5.061,67 €

5.594,63 €

6.220,01 €

6.516,74 €

4.032,38 €

4.410,41 €

4.765,62 €

5.151,01 €

5.678,44 €

5.975,19 €

3.895,33 €

4.191,53 €

4.528,25 €

4.893,44 €

5.300,10 €

5.433,63 €

3.757,21 €

4.013,80 €

4.334,08 €

4.683,04 €

5.061,38 €

5.182,84 €

3.619,09 €

3.736,32 €

4.029,91 €

4.352,06 €

4.706,63 €

5.003,35 €

3.480,97 €

3.699,68 €

3.759,84 €

3.963,16 €

4.335,69 €

4.483,10 €

3.281,44 €

3.486,59 €

3.628,68 €

3.770,54 €

3.922,69 €

3.995,85 €

3.095,23 €

3.331,58 €

3.472,38 €

3.614,47 €

3.748,49 €

3.820,45 €

3.042,04 €

3.236,55 €

3.372,94 €

3.507,92 €

3.640,49 €

3.708,02 €

2.928,99 €

3.117,67 €

3.245,11 €

3.380,06 €

3.505,47 €

3.570,28 €

2.802,62 €

2.993,55 €

3.153,75 €

3.253,48 €

3.353,20 €

3.411,60 €

2.762,69 €

2.968,02 €

3.017,99 €

3.132,21 €

3.217,92 €

3.296,43 €

 

Entgeltstufen

In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, wie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), wird das Gehalt durch Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen geregelt. Die Erfahrungsstufen berücksichtigen in der Regel die Dauer der Tätigkeit sowie die gesammelte Berufserfahrung in einer bestimmten Entgeltgruppe. Hier ist eine vereinfachte Darstellung der Stufenstruktur:

StufeBeschreibung
Stufe 1Einstiegsstufe für neue Beschäftigte ohne vorherige Berufserfahrung in der entsprechenden Entgeltgruppe.
Stufe 2Nach einer bestimmten Dauer in Stufe 1, meist nach einem Jahr, erfolgt automatisch der Aufstieg in Stufe 2.
Stufe 3Erreicht nach weiteren Jahren der Berufserfahrung in der Entgeltgruppe 2. Die genaue Dauer variiert je nach Tarifvertrag.
Stufe 4Setzt mehrjährige Berufserfahrung in der Entgeltgruppe 3 voraus. Der Aufstieg erfolgt nach dem Erreichen der erforderlichen Jahre in Stufe 3.
Stufe 5Für Beschäftigte mit langjähriger Berufserfahrung (10 Jahre).
Stufe 6Höchste Stufe, erfordert 15 Jahre Berufserfahrung und ist nur in Entgeltgruppen E1-E8 vorhanden.

Beschäftigte bleiben normalerweise in der Entgeltgruppe, die ihnen bei Beginn des Arbeitsverhältnisses zugewiesen wurde. Sollten sich jedoch die Aufgaben ändern, beispielsweise durch die Übernahme von Personalverantwortung, kann eine Umgruppierung in eine höhere Entgeltgruppe erfolgen. Diese Umgruppierung erfolgt jedoch nicht automatisch und muss aktiv beantragt werden. In der Regel führt eine Höhergruppierung zu einer Rückstufung um eine Erfahrungsstufe, etwa von Stufe 4 in Entgeltgruppe 13 auf Stufe 3 in Entgeltgruppe 14.

 

Urlaub

Bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage pro Woche haben Beschäftigte Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Sollte die Arbeitszeit anders verteilt sein, wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst. Für Mitarbeitende im Schichtdienst erhöht sich der Urlaubsanspruch zusätzlich.

 

Wochenarbeitszeit

Die reguläre Arbeitszeit beträgt für die meisten Beschäftigten durchschnittlich 39 Stunden pro Woche, exklusive Pausen. Für Beschäftigte in ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit, sowie für Mitarbeitende in Autobahn-, Straßen- und Fernmeldemeistereien und Kfz-Werkstätten, beträgt die Wochenarbeitszeit 38,5 Stunden. Bei Wechselschichtarbeit werden dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet. Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage verteilt werden, in Ausnahmefällen aus betrieblichen Gründen auch auf sechs Tage.

 

Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung)

Beschäftigte erhalten ein 13. Gehalt als jährliche Sonderzahlung. Dieses wird grundsätzlich mit der Gehaltsabrechnung im November ausgezahlt und entspricht 1/12 des gesamten Entgelts, das im Zeitraum vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 30. November des laufenden Jahres (Referenzzeitraum) bezogen wurde

 

Unternehmensbonus

Zusätzlich steht den Mitarbeitenden eine jährliche Bonuszahlung zu. Diese wird vom Arbeitgeber für die vollständige Erreichung vorher festgelegter Unternehmensziele ausgelobt und erfolgt unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen.