68 Stellenangebote und Jobs Notar
- neu Sa. 21.12.2024Durchschnittsgehalt | Neue Jobangebote der Woche | Jobs in Vollzeit | Jobs in Teilzeit | Anzahl der offenen Jobs | 9.172,- € | 14 | 47 | 20 | 68 |
Assistenz im Bereich Anwalt und Notar m/w/d
Ausbildungsplatz Steuerfachangestellte/r (m/w/d)
Rechtspraktikum für angehende Notarinnen und Notare 80 - 100 %
2 Notar-Fachangestellte
Ausbildung zum Rechtsanwalts- oder Notar-Fachangestellten m/w/d
Notar-Fachangestellte m/w/d
Rechtsanwalts- (und Notar-) Fachangestellter
Rechts/-Notar/-Patentanwaltsfachangestellte AIRBUS A320 Flugzeugbau (w/m/d) Hamburg-Finkenwerder
Abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- /Notar- Fachangestellten, eine wirtschaftsrechtliche Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation
Notar- und Rechtsanwaltsfachangestellten
Amtsperson zur Beurkundung von Rechtsgeschäften
Ob Ehe- und Erbverträge, Immobilienkäufe oder Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften - bei bestimmten Rechtsgeschäften ist die Einschaltung einer Notars gesetzlich vorgeschrieben. Bis man aber als Notar sein eigenes Notariat eröffnen kann, steht zunächst ein rechtswissenschaftliches Hochschulstudium an, das mit der zweiten juristischen Staatsexamen und einer Prädikatsnote abgeschlossen werden muss. Ein sogenannter dreijähriger Anwärterdienst als Notarassessor ist die nächste Ausbildungsstation, in der die praktische Seite des Berufs erkundet wird. Erst dann kann die Bestellung zum Notar von der zuständigen Landesjustizbehörde erfolgen.
Neben der fachlichen Beratung und Betreuung übernimmt er auch die Ausarbeitung von Verträgen. Neben der Beurkundung von Verträgen und dem Regeln von Register- und Grundbucheintragungen nimmt er auch Testamentsvollstreckungen vor. In diesem Fall ist er dann auch für die Erbenfestellung zuständig. Damit es bei Erbangelegenheiten nicht zu Streitereien der Erben, die in Prozessen münden, kommt, beurkundet er die Willenserklärungen. Anschließend leitet er deren Vollzug ein und überwacht ihn zugleich. Seine Angestellten übernehmen dabei den anfallenden Schriftverkehr. Er ist immer darauf bedacht, einen Interessenausgleich zwischen allen involvierten Parteien zu erreichen. Ferner ist er zur Neutralität verpflichtet und unterliegt der Schweigepflicht.
Ist auch für Beglaubigungen zuständig
Neben Beurkundungen nimmt er auch Beglaubigungen von Unter- und Abschriften vor. Bei einer Beglaubigung beglaubigt er nur die Echtheit der Unterschrift des Rechtssuchenden oder eines ihm vorgelegten Dokuments. Darüber hinaus nimmt er eidesstattliche Versicherungen ab. Des Weiteren übernimmt er noch Vermögensverwaltungen, Treuhandschaften sowie Konkursverwaltungen. So verwahrt er treuhänderisch Geld und Wertsachen. Das wird dann fein säuberlich in einem sogenannten Verwahrungs- und Massenbuch festgehalten. Sein Ziel ist es, den Willen der Rechtssuchenden festzuhalten und zu beurkunden - vor allem, wenn sie alt und krank sind. Dafür werden die Erklärungen niedergeschrieben. Bevor die Rechtssuchenden endgültig unterschreiben, informiert er sie noch einmal über die sich daraus ergebenden Vor- und Nachteile. Erst wenn die Schriftstücke mithilfe eines Dienstsiegels zu einer Urkunde zusammengefasst worden sind, können die Rechtssuchenden die Erklärungen auch abgeben. Neben der Beratung im Notariat ist er häufig auf Ämtern und in Gerichtsgebäuden unterwegs, wenn er relevante Akten, das Handelsregister oder das Grundbuch einsehen muss. Eines sollte man beim Gang zum Notar nie vergessen: seinen Personalausweis. Schließlich müssen die Personalien einwandfrei festgestellt werden können.